Teilnahme:
Mit der Anmeldung und der darauf folgenden Anmeldebestätigung wird die Teilnahme verbindlich. Der Anbieter erkennt die Teilnahmebedingungen an. Jeder Aussteller erklärt mit seiner Teilnahme die Kenntnisnahme und sein Einverständnis mit allen Teilnahmebedingungen. 

– Verkauft werden kann im Prinzip alles, was noch brauchbar ist: 
Hausrat, Kleidung, Spielzeug, Bücher, Deko-Artikel, Antiquitäten, Fahrräder und „Krims-Krams“ aller Art. 

Verboten sind selbstverständlich alle Tiere, genauso wie pornografisches, gewaltverherrlichendes und nationalsozialistisches Schrift- und Stückgut, gestohlenes Gut, keine nachgeahmten Produkte bekannter Hersteller

***ausgenommen ist der Verkauf von Getränken und Lebensmittel – bedarf einer kostenpflichtigen Sondergenehmigung
Wer dies anbieten möchte, muss sich um die Genehmigung selbst kümmern

Rücktritt 
Bei Verhinderungen jeglicher Art sind diese telefonisch bekannt zu geben (am Veranstaltungstag Anruf / SMS auf Mobilnummer 
0170-4076372). 

100 % der Standmiete bleiben fällig. 
Die tatsächlich entstandenen Ausfallkosten bzw. eine pauschalisierte Entschädigung gem. § 651 i BGB werden geltend gemacht. 
 

Standmiete 
Die fällige Standmiete von 15,00 Euro ist mit Anmeldung zu bezahlen.

Standaufbau/Kennzeichnung 
Der Standaufbau und Abbau erfolgt durch die Teilnehmer in Eigenverantwortung. Dabei sollte die Bezeichnung „H0f-/Garage“ nicht wörtlich genommen werden. Auch Einfahrten, private Parkplätze, Keller oder Gärten können als Verkaufsflächen dienen. 

Mit dem Aufbau sollte rechtzeitig vor Marktbeginn begonnen und beim Veranstaltungsbeginn abgeschlossen sein. 

Nicht genutzt werden dürfen öffentliche Flächen und Plätze, Bürgersteige oder Grünstreifen. Die Stände dürfen weder die Verkehrssicherheit, die Fluchtwege noch die Brandschutz- bzw. -Meldeeinrichtungen in deren Funktion beeinträchtigen. 

Der Anbieter ist haftbar für selbstverschuldete Schäden. Für die Beaufsichtigung seines Standes hat der Anbieter selbst zu sorgen. 

Für die Kennzeichnung der Stände hängt jeder Teilnehmer farbige Luftballons auf. 

Öffnungszeiten 
Die Öffnungszeit für das Publikum des Garagenflohmarktes ist am 01.06.2024 von 12.00 – 18.00 Uhr, Abweichungen werden bekannt gegeben. 

Haftung und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen 
Das öffentliche Abspielen von Musik ist gemäß den GEMA – Bestimmungen gebührenpflichtig. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass jeder Teilnehmer für die Einhaltung aller GEMA – Bestimmungen Eigenverantwortung trägt und gegebenenfalls die Gebühren zu entrichten hat. Es erfolgt keine öffentliche gebührenpflichtige Musikvorführung. 

Pflichten / Rechte / Haftung – Jeder Teilnehmer ist auch Veranstalter

Aufgaben der Organisatoren 
Die Organisatoren verpflichteten sich zur Schaffung aller notwendigen Voraussetzungen zur Durchführung der geplanten Veranstaltung (behördliche Genehmigungen, Werbung, Presse). 

Der Organisatoren sorgen für: 
– Flyer mit Kennzeichnung aller Verkaufsstände auf einer Karte*
– Entwurf, Druck und Verteilung von Plakaten und Flyern im lokalen Raum*
– Pressemitteilungen*
– Werbung auf der Homepage und anderen digitalen Medien*

Voraussetzung: Je mehr Teilnehmer, desto mehr Geld für Werbung

*abhängig von den Einnahmen der Teilnahmegebühr

Wenn die Durchführung einer geplanten Veranstaltung aufgrund behördlicher Hindernisse nicht stattfinden kann, erfolgt umgehende Information. Die Organisatoren sind berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, oder diese örtlich und zeitlich zu verlegen. 

Bei einer Verlegung gilt der Vertrag als für den neuen Termin abgeschlossen. Schadenersatzansprüche gegen die Organisatoren wegen des Ausfalls einer geplanten Veranstaltung werden zwischen den Vertragspartnern ausgeschlossen. 

Für Personen- oder Sachschäden übernehmen die Organisatoren keine Haftung. Verkehrssicherungspflicht der Standfläche wird dem Teilnehmer übertragen. Eine Mitverantwortung des Veranstalters bezüglich urheber-, straf- oder zivilrechtlicher Konsequenzen, die aus dem Warenangebot der Anbieter resultieren könnten, wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.